Betreuungsverein

Das Leben birgt für jeden jederzeit die Gefahr, durch Krankheit oder Behinderung so hilflos zu werden, dass die Organisation des Alltags, die Bewältigung der Lebenssituation und die Vertretung eigener Rechte ohne Hilfe von außen nicht ausreichend gesichert ist.

Der Sozialdienst katholischer Frauen ist als anerkannter Betreuungsverein im Rahmen des seit dem 01.01.1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz (BtG) tätig. Das Betreuungsgesetz löst das recht der Vormundschaft und Pflegschaft ab. Es räumt den Betroffenen mehr Eigenständigkeit und Mitspracherecht ein.

Betreut werden volljährige Menschen, die psychisch krank, altersverwirrt, geistig behindert und körperlich schwer behindert sind. Die Betreuung wird für die Angelegenheiten angeordnet, die der Betroffene selbst nicht regeln kann.

Arten der Hilfe zum Beispiel:

  • Begleitung bei Behördengängen
  • Regelung von finanziellen Angelegenheiten
  • Zustimmung zur Heilbehandlung
  • Organisation des täglichen Lebens
  • Regelung von Wohnungsangelegenheiten

Aufgaben des Betreuungsvereins:

  • Gewinnung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher und bevollmächtigter BetreuerInnen durch:
    • Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Betreuerstammtisch
    • Fachliche Beratung beim Umgang mit Behörden und Problemen des "Betreueralltags"
  • Informationen zur Betreuungsverfügung und Vollmacht
  • Betreuungen selbst zu führen

Ansprechpartnerinnen:
Monika Sökeland
Dipl. Sozialarbeiterin
betreuung@skf-werne.de
Annika Dresen
Dipl. Sozialpädagogin
betreuung@skf-werne.de



Sprechzeiten

Werne, Roggenmarkt 16:
Termine nach Vereinbarung, Tel.: (0 23 89) 92 51 80

Selm, Altenwohnhaus St. Josef:
jeden 1. Mittwoch im Monat, 10:00 Uhr - 11:30 Uhr